Richtlinie Kreditderivate und Kreditrisikominderung Freigegeben v1
Inhalt
Einsatz von Kreditderivaten und anderen Instrumenten zur Risikominderung.
1. Zielsetzung
Kreditderivate und andere Instrumente zur Kreditrisikominderung dürfen eingesetzt werden, um Klumpenrisiken zu reduzieren oder Kapitalanforderungen zu optimieren.
2. Zugelassene Instrumente
- Credit Default Swaps (CDS)
- Garantien und Bürgschaften
- Kreditverbriefungen mit signifikantem Risikotransfer
3. Anerkennung
Eine Anerkennung als Risikominderung im Sinne von CRR erfolgt nur bei Erfüllung der Mindeststandards (Bonität des Sicherungsgebers, rechtliche Wirksamkeit, Laufzeitkongruenz).
4. Counterparty-Risiko
Kontrahentenrisiken werden gesondert überwacht und durch Limits begrenzt. Collaterals und Variation Margin werden täglich abgestimmt.
5. Reporting
Quartalsweises Reporting an die Risikosteuerung und Geschäftsleitung über Volumen, Effekte auf RWA und Ausgleichsleistungen.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 20.11.2025 00:00Klaus Fischer„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 19.11.2025 00:00Klaus Fischer · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 17.11.2025 00:00Klaus Fischer · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 13.11.2025 00:00Klaus Fischer · Version 1
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DokumentErstellt 13.11.2025 00:00Klaus Fischer · Richtlinie Kreditderivate und Kreditrisikominderung
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Kredit
- Verantwortlich
- Kredit
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
-
kreditderivate cds risikominderung crm basel seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 20.11.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 20.11.2026
- Erstellt
- 13.11.2025 · Klaus Fischer
- Geändert
- 20.11.2025 00:00 · Klaus Fischer
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