Richtlinie zur Kontoinaktivität und Nachlassbearbeitung
Behandlung inaktiver Konten und Konten verstorbener Kunden.
1. Inaktive Konten
Konten ohne Kundenaktivität von mindestens 24 Monaten werden als inaktiv markiert. Der Kunde wird schriftlich kontaktiert und um Bestätigung gebeten.
2. Schließung
Bleiben Reaktionen aus, kann die Bank das Konto nach Ablauf zusätzlicher 6 Monate schließen. Restbeträge werden gemäß § 372 BGB hinterlegt.
3. Nachlassbearbeitung
Bei Tod des Kontoinhabers werden Verfügungen ausschließlich auf Vorlage eines Erbscheins, eines Testaments mit Eröffnungsprotokoll oder einer notariellen Vollmacht zugelassen.
4. Daueraufträge
Daueraufträge und Lastschriftmandate werden zum Zeitpunkt des Todes überprüft und ggf. ausgesetzt. Lebensnotwendige Zahlungen (Miete, Strom) können fortgeführt werden.
5. Mitteilungspflichten
Erbschaftsteuerlich relevante Bestände werden gemäß § 33 ErbStG dem zuständigen Finanzamt gemeldet.