Richtlinie zur Kontoinaktivität und Nachlassbearbeitung Freigegeben v1
Inhalt
Behandlung inaktiver Konten und Konten verstorbener Kunden.
1. Inaktive Konten
Konten ohne Kundenaktivität von mindestens 24 Monaten werden als inaktiv markiert. Der Kunde wird schriftlich kontaktiert und um Bestätigung gebeten.
2. Schließung
Bleiben Reaktionen aus, kann die Bank das Konto nach Ablauf zusätzlicher 6 Monate schließen. Restbeträge werden gemäß § 372 BGB hinterlegt.
3. Nachlassbearbeitung
Bei Tod des Kontoinhabers werden Verfügungen ausschließlich auf Vorlage eines Erbscheins, eines Testaments mit Eröffnungsprotokoll oder einer notariellen Vollmacht zugelassen.
4. Daueraufträge
Daueraufträge und Lastschriftmandate werden zum Zeitpunkt des Todes überprüft und ggf. ausgesetzt. Lebensnotwendige Zahlungen (Miete, Strom) können fortgeführt werden.
5. Mitteilungspflichten
Erbschaftsteuerlich relevante Bestände werden gemäß § 33 ErbStG dem zuständigen Finanzamt gemeldet.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 19.08.2025 00:00Sabine Müller„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 18.08.2025 00:00Sabine Müller · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 16.08.2025 00:00Sabine Müller · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 12.08.2025 00:00Sabine Müller · Version 1
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DokumentErstellt 12.08.2025 00:00Sabine Müller · Richtlinie zur Kontoinaktivität und Nachlassbearbeitung
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Kunde / Konto
- Verantwortlich
- –
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
-
inaktiv nachlass erbschein §37-kwg nachlassgericht seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 19.08.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 19.08.2026
- Erstellt
- 12.08.2025 · Sabine Müller
- Geändert
- 19.08.2025 00:00 · Sabine Müller
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