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Richtlinie zum Kontowechselservice
Unterstützung von Kunden beim Wechsel des Zahlungskontos.
1. Gesetzlicher Rahmen
Der Kontowechselservice ist nach § 20 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtend. Der Kunde wählt zwischen kostenpflichtiger Komfort- und kostenfreier Basisleistung.
2. Ablauf
- Erteilung der Kontowechselermächtigung durch den Kunden
- Anforderung der wiederkehrenden Zahlungen bei der bisherigen Bank (12 Monate)
- Information der Zahlungsempfänger und -pflichtigen
- Abschluss innerhalb von 12 Werktagen
3. Pflichten der bisherigen Bank
Die bisherige Bank ist verpflichtet, alle wiederkehrenden Zahlungen sowie Saldostände innerhalb von 5 Werktagen bereitzustellen.
4. Schadensersatz
Schäden, die durch Pflichtverletzung im Wechselprozess entstehen, werden gemäß ZKG ersetzt.
5. Dokumentation
Der Wechselprozess wird vollständig im System dokumentiert und 5 Jahre aufbewahrt.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch