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Richtlinie zum Kontowechselservice

Unterstützung von Kunden beim Wechsel des Zahlungskontos.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Stand: 12.03.2025

1. Gesetzlicher Rahmen

Der Kontowechselservice ist nach § 20 Zahlungskontengesetz (ZKG) verpflichtend. Der Kunde wählt zwischen kostenpflichtiger Komfort- und kostenfreier Basisleistung.

2. Ablauf

  1. Erteilung der Kontowechselermächtigung durch den Kunden
  2. Anforderung der wiederkehrenden Zahlungen bei der bisherigen Bank (12 Monate)
  3. Information der Zahlungsempfänger und -pflichtigen
  4. Abschluss innerhalb von 12 Werktagen

3. Pflichten der bisherigen Bank

Die bisherige Bank ist verpflichtet, alle wiederkehrenden Zahlungen sowie Saldostände innerhalb von 5 Werktagen bereitzustellen.

4. Schadensersatz

Schäden, die durch Pflichtverletzung im Wechselprozess entstehen, werden gemäß ZKG ersetzt.

5. Dokumentation

Der Wechselprozess wird vollständig im System dokumentiert und 5 Jahre aufbewahrt.

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