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Verfahrensanweisung Pfändungs- und P-Konto-Bearbeitung

Behandlung von Pfändungen und Pfändungsschutzkonten.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Stand: 08.10.2025

1. Eingang von Pfändungen

Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden zentral durch die Pfändungsstelle bearbeitet. Eingang und Wirksamkeit werden taggleich erfasst.

2. P-Konto-Umwandlung

Auf Verlangen des Kunden wird das Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt. Es kann nur ein P-Konto pro Kunde geführt werden.

3. Freibeträge

Der Grundfreibetrag wird ohne Bescheinigung gewährt. Erhöhungen für Unterhaltsverpflichtete oder Sozialleistungen werden auf Vorlage einer Bescheinigung berücksichtigt.

4. Drittschuldnererklärung

Innerhalb von zwei Wochen nach Pfändungseingang wird die Drittschuldnererklärung gegenüber dem Gläubiger abgegeben.

5. Mitteilung an SCHUFA

Pfändungsmaßnahmen werden datenschutzkonform an die Auskunfteien übermittelt.

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