Sachgebiete / Anweisungen › Kunde / Konto
Verfahrensanweisung Pfändungs- und P-Konto-Bearbeitung
Behandlung von Pfändungen und Pfändungsschutzkonten.
1. Eingang von Pfändungen
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden zentral durch die Pfändungsstelle bearbeitet. Eingang und Wirksamkeit werden taggleich erfasst.
2. P-Konto-Umwandlung
Auf Verlangen des Kunden wird das Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt. Es kann nur ein P-Konto pro Kunde geführt werden.
3. Freibeträge
Der Grundfreibetrag wird ohne Bescheinigung gewährt. Erhöhungen für Unterhaltsverpflichtete oder Sozialleistungen werden auf Vorlage einer Bescheinigung berücksichtigt.
4. Drittschuldnererklärung
Innerhalb von zwei Wochen nach Pfändungseingang wird die Drittschuldnererklärung gegenüber dem Gläubiger abgegeben.
5. Mitteilung an SCHUFA
Pfändungsmaßnahmen werden datenschutzkonform an die Auskunfteien übermittelt.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch