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Verfahrensanweisung Pfändungs- und P-Konto-Bearbeitung Freigegeben v1

Inhalt

Behandlung von Pfändungen und Pfändungsschutzkonten.

1. Eingang von Pfändungen

Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden zentral durch die Pfändungsstelle bearbeitet. Eingang und Wirksamkeit werden taggleich erfasst.

2. P-Konto-Umwandlung

Auf Verlangen des Kunden wird das Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt. Es kann nur ein P-Konto pro Kunde geführt werden.

3. Freibeträge

Der Grundfreibetrag wird ohne Bescheinigung gewährt. Erhöhungen für Unterhaltsverpflichtete oder Sozialleistungen werden auf Vorlage einer Bescheinigung berücksichtigt.

4. Drittschuldnererklärung

Innerhalb von zwei Wochen nach Pfändungseingang wird die Drittschuldnererklärung gegenüber dem Gläubiger abgegeben.

5. Mitteilung an SCHUFA

Pfändungsmaßnahmen werden datenschutzkonform an die Auskunfteien übermittelt.

Freigabe-Konfiguration

Modus: VierAugen (Parallel)
Konfiguration gesperrt — Dokument ist bereits freigegeben.

Noch keine Freigabegruppen angelegt.

Freigaben

Modus: VierAugen (Parallel)

Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".

Kenntnisnahmen

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Berechtigungen

Öffentlich lesbar
Dokument ist für alle authentifizierten Benutzer lesbar. Die untenstehenden Einträge wirken erst, wenn „Öffentlich lesbar" im Dokument-Edit abgeschaltet wird.
Neue Berechtigung zuweisen

Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.

Versionen

  • v1 Freigegeben 08.10.2025 00:00
    Sabine Müller
    „Freigabe erteilt"

Änderungsverlauf

  • FreigabeAbgeschlossen 07.10.2025 00:00
    Sabine Müller · Dokument freigegeben
  • FreigabeGestartet 05.10.2025 00:00
    Sabine Müller · 4-Augen-Freigabe gestartet
  • VersionAngelegt 01.10.2025 00:00
    Sabine Müller · Version 1
  • DokumentErstellt 01.10.2025 00:00
    Sabine Müller · Verfahrensanweisung Pfändungs- und P-Konto-Bearbeitung

Metadaten

Kapitel
Sachgebiete / Anweisungen › Kunde / Konto
Verantwortlich
Kategorie
Verfahrensanweisung
Schlagworte
pfändung p-konto §850k zpo bescheinigung seed-pack-2
Sichtbar ab
08.10.2025
Sichtbar bis
Unendlich
Prüftermin
08.10.2026
Erstellt
01.10.2025 · Sabine Müller
Geändert
08.10.2025 00:00 · Sabine Müller

Öffentlich lesbar, Druck erlaubt

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