Verfahrensanweisung Pfändungs- und P-Konto-Bearbeitung Freigegeben v1
Inhalt
Behandlung von Pfändungen und Pfändungsschutzkonten.
1. Eingang von Pfändungen
Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse werden zentral durch die Pfändungsstelle bearbeitet. Eingang und Wirksamkeit werden taggleich erfasst.
2. P-Konto-Umwandlung
Auf Verlangen des Kunden wird das Konto innerhalb von 4 Werktagen in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt. Es kann nur ein P-Konto pro Kunde geführt werden.
3. Freibeträge
Der Grundfreibetrag wird ohne Bescheinigung gewährt. Erhöhungen für Unterhaltsverpflichtete oder Sozialleistungen werden auf Vorlage einer Bescheinigung berücksichtigt.
4. Drittschuldnererklärung
Innerhalb von zwei Wochen nach Pfändungseingang wird die Drittschuldnererklärung gegenüber dem Gläubiger abgegeben.
5. Mitteilung an SCHUFA
Pfändungsmaßnahmen werden datenschutzkonform an die Auskunfteien übermittelt.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 08.10.2025 00:00Sabine Müller„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 07.10.2025 00:00Sabine Müller · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 05.10.2025 00:00Sabine Müller · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 01.10.2025 00:00Sabine Müller · Version 1
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DokumentErstellt 01.10.2025 00:00Sabine Müller · Verfahrensanweisung Pfändungs- und P-Konto-Bearbeitung
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Kunde / Konto
- Verantwortlich
- –
- Kategorie
- Verfahrensanweisung
- Schlagworte
-
pfändung p-konto §850k zpo bescheinigung seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 08.10.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 08.10.2026
- Erstellt
- 01.10.2025 · Sabine Müller
- Geändert
- 08.10.2025 00:00 · Sabine Müller
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