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Verfahrensanweisung Pressearbeit und Krisenkommunikation

Externe Kommunikation in Routine- und Krisensituationen.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Verfahrensanweisung Stand: 10.02.2025

1. Routine-Pressearbeit

Pressemitteilungen werden ausschließlich durch die Pressesprecher der Bank veröffentlicht. Mitarbeiter dürfen ohne Genehmigung keine Stellungnahmen abgeben.

2. Krisenkommunikation

Im Krisenfall (z.B. Cyberangriff, Reputationsereignis) wird der Krisenstab aktiviert. Alle externen Aussagen werden zentral gesteuert.

3. Sprachregelung

Die zentrale Sprachregelung wird zwischen Geschäftsleitung, Pressestelle, Recht und Compliance abgestimmt und allen Sprechern bereitgestellt.

4. Social Media

Im Krisenfall wird Social-Media-Monitoring aktiviert. Inkorrekte Behauptungen werden zeitnah, sachlich und faktenbasiert richtiggestellt.

5. Nachbereitung

Nach Krisen wird eine Lessons-Learned-Analyse durchgeführt und das Krisenhandbuch aktualisiert.

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