Sachgebiete / Anweisungen › Marketing
Verfahrensanweisung Pressearbeit und Krisenkommunikation
Externe Kommunikation in Routine- und Krisensituationen.
1. Routine-Pressearbeit
Pressemitteilungen werden ausschließlich durch die Pressesprecher der Bank veröffentlicht. Mitarbeiter dürfen ohne Genehmigung keine Stellungnahmen abgeben.
2. Krisenkommunikation
Im Krisenfall (z.B. Cyberangriff, Reputationsereignis) wird der Krisenstab aktiviert. Alle externen Aussagen werden zentral gesteuert.
3. Sprachregelung
Die zentrale Sprachregelung wird zwischen Geschäftsleitung, Pressestelle, Recht und Compliance abgestimmt und allen Sprechern bereitgestellt.
4. Social Media
Im Krisenfall wird Social-Media-Monitoring aktiviert. Inkorrekte Behauptungen werden zeitnah, sachlich und faktenbasiert richtiggestellt.
5. Nachbereitung
Nach Krisen wird eine Lessons-Learned-Analyse durchgeführt und das Krisenhandbuch aktualisiert.
Merkur Privatbank · Organisationshandbuch