Verfahrensanweisung Pressearbeit und Krisenkommunikation Freigegeben v1
Inhalt
Externe Kommunikation in Routine- und Krisensituationen.
1. Routine-Pressearbeit
Pressemitteilungen werden ausschließlich durch die Pressesprecher der Bank veröffentlicht. Mitarbeiter dürfen ohne Genehmigung keine Stellungnahmen abgeben.
2. Krisenkommunikation
Im Krisenfall (z.B. Cyberangriff, Reputationsereignis) wird der Krisenstab aktiviert. Alle externen Aussagen werden zentral gesteuert.
3. Sprachregelung
Die zentrale Sprachregelung wird zwischen Geschäftsleitung, Pressestelle, Recht und Compliance abgestimmt und allen Sprechern bereitgestellt.
4. Social Media
Im Krisenfall wird Social-Media-Monitoring aktiviert. Inkorrekte Behauptungen werden zeitnah, sachlich und faktenbasiert richtiggestellt.
5. Nachbereitung
Nach Krisen wird eine Lessons-Learned-Analyse durchgeführt und das Krisenhandbuch aktualisiert.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
-
v1Freigegeben 10.02.2025 00:00Eva Editor„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
-
FreigabeAbgeschlossen 09.02.2025 00:00Eva Editor · Dokument freigegeben
-
FreigabeGestartet 07.02.2025 00:00Eva Editor · 4-Augen-Freigabe gestartet
-
VersionAngelegt 03.02.2025 00:00Eva Editor · Version 1
-
DokumentErstellt 03.02.2025 00:00Eva Editor · Verfahrensanweisung Pressearbeit und Krisenkommunikation
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Marketing
- Verantwortlich
- –
- Kategorie
- Verfahrensanweisung
- Schlagworte
-
presse krise kommunikation statement sprecher seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 10.02.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 10.02.2026 überfällig
- Erstellt
- 03.02.2025 · Eva Editor
- Geändert
- 10.02.2025 00:00 · Eva Editor
Anhänge (0)
Keine Anhänge.