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Richtlinie Vergütung und variable Gehaltsbestandteile

Grundsätze der fixen und variablen Vergütung gemäß InstitutsVergV.

Status: Freigegeben Version: 1 Kategorie: Richtlinie Verantwortlich: Personal Stand: 25.04.2025

1. Vergütungsgrundsätze

Die Vergütungssysteme der Bank fördern nachhaltige Leistungen und stehen im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der InstitutsVergV.

2. Fixe Vergütung

Die fixe Vergütung deckt das Tätigkeitsprofil ab und ist marktgerecht. Sie wird jährlich auf Marktangemessenheit überprüft.

3. Variable Vergütung

Variable Vergütung berücksichtigt Unternehmens-, Bereichs- und individuelle Ziele und ist auf maximal 100% der fixen Vergütung begrenzt (Bonus Cap).

4. Risk-Taker

Für identifizierte Risk-Taker gelten spezielle Anforderungen: Aufschub von 40-60% über mindestens 5 Jahre, Malus- und Clawback-Regelungen, Auszahlung in nicht-bar Instrumenten möglich.

5. Vergütungsausschuss

Der Vergütungsausschuss überwacht die Angemessenheit der Vergütungssysteme und genehmigt grundlegende Änderungen.

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