Richtlinie Vergütung und variable Gehaltsbestandteile
Grundsätze der fixen und variablen Vergütung gemäß InstitutsVergV.
1. Vergütungsgrundsätze
Die Vergütungssysteme der Bank fördern nachhaltige Leistungen und stehen im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der InstitutsVergV.
2. Fixe Vergütung
Die fixe Vergütung deckt das Tätigkeitsprofil ab und ist marktgerecht. Sie wird jährlich auf Marktangemessenheit überprüft.
3. Variable Vergütung
Variable Vergütung berücksichtigt Unternehmens-, Bereichs- und individuelle Ziele und ist auf maximal 100% der fixen Vergütung begrenzt (Bonus Cap).
4. Risk-Taker
Für identifizierte Risk-Taker gelten spezielle Anforderungen: Aufschub von 40-60% über mindestens 5 Jahre, Malus- und Clawback-Regelungen, Auszahlung in nicht-bar Instrumenten möglich.
5. Vergütungsausschuss
Der Vergütungsausschuss überwacht die Angemessenheit der Vergütungssysteme und genehmigt grundlegende Änderungen.