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Richtlinie Vergütung und variable Gehaltsbestandteile Freigegeben v1

Inhalt

Grundsätze der fixen und variablen Vergütung gemäß InstitutsVergV.

1. Vergütungsgrundsätze

Die Vergütungssysteme der Bank fördern nachhaltige Leistungen und stehen im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der InstitutsVergV.

2. Fixe Vergütung

Die fixe Vergütung deckt das Tätigkeitsprofil ab und ist marktgerecht. Sie wird jährlich auf Marktangemessenheit überprüft.

3. Variable Vergütung

Variable Vergütung berücksichtigt Unternehmens-, Bereichs- und individuelle Ziele und ist auf maximal 100% der fixen Vergütung begrenzt (Bonus Cap).

4. Risk-Taker

Für identifizierte Risk-Taker gelten spezielle Anforderungen: Aufschub von 40-60% über mindestens 5 Jahre, Malus- und Clawback-Regelungen, Auszahlung in nicht-bar Instrumenten möglich.

5. Vergütungsausschuss

Der Vergütungsausschuss überwacht die Angemessenheit der Vergütungssysteme und genehmigt grundlegende Änderungen.

Freigabe-Konfiguration

Modus: VierAugen (Parallel)
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Freigaben

Modus: VierAugen (Parallel)

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Versionen

  • v1 Freigegeben 25.04.2025 00:00
    Michael Wagner
    „Freigabe erteilt"

Änderungsverlauf

  • FreigabeAbgeschlossen 24.04.2025 00:00
    Michael Wagner · Dokument freigegeben
  • FreigabeGestartet 22.04.2025 00:00
    Michael Wagner · 4-Augen-Freigabe gestartet
  • VersionAngelegt 18.04.2025 00:00
    Michael Wagner · Version 1
  • DokumentErstellt 18.04.2025 00:00
    Michael Wagner · Richtlinie Vergütung und variable Gehaltsbestandteile

Metadaten

Kapitel
Sachgebiete / Anweisungen › Personal
Verantwortlich
Personal
Kategorie
Richtlinie
Schlagworte
vergütung bonus instv risk-taker malus seed-pack-2
Sichtbar ab
25.04.2025
Sichtbar bis
Unendlich
Prüftermin
25.04.2026 überfällig
Erstellt
18.04.2025 · Michael Wagner
Geändert
25.04.2025 00:00 · Michael Wagner

Öffentlich lesbar, Druck erlaubt

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