Richtlinie Vergütung und variable Gehaltsbestandteile Freigegeben v1
Inhalt
Grundsätze der fixen und variablen Vergütung gemäß InstitutsVergV.
1. Vergütungsgrundsätze
Die Vergütungssysteme der Bank fördern nachhaltige Leistungen und stehen im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der InstitutsVergV.
2. Fixe Vergütung
Die fixe Vergütung deckt das Tätigkeitsprofil ab und ist marktgerecht. Sie wird jährlich auf Marktangemessenheit überprüft.
3. Variable Vergütung
Variable Vergütung berücksichtigt Unternehmens-, Bereichs- und individuelle Ziele und ist auf maximal 100% der fixen Vergütung begrenzt (Bonus Cap).
4. Risk-Taker
Für identifizierte Risk-Taker gelten spezielle Anforderungen: Aufschub von 40-60% über mindestens 5 Jahre, Malus- und Clawback-Regelungen, Auszahlung in nicht-bar Instrumenten möglich.
5. Vergütungsausschuss
Der Vergütungsausschuss überwacht die Angemessenheit der Vergütungssysteme und genehmigt grundlegende Änderungen.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 25.04.2025 00:00Michael Wagner„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 24.04.2025 00:00Michael Wagner · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 22.04.2025 00:00Michael Wagner · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 18.04.2025 00:00Michael Wagner · Version 1
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DokumentErstellt 18.04.2025 00:00Michael Wagner · Richtlinie Vergütung und variable Gehaltsbestandteile
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Personal
- Verantwortlich
- Personal
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
-
vergütung bonus instv risk-taker malus seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 25.04.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 25.04.2026 überfällig
- Erstellt
- 18.04.2025 · Michael Wagner
- Geändert
- 25.04.2025 00:00 · Michael Wagner
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