Richtlinie Datenschutz-Folgenabschätzung Freigegeben v1
Inhalt
Vorgehen zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO.
1. Wann ist eine DSFA erforderlich?
Eine DSFA ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen birgt, insbesondere:
- Systematische und umfassende Bewertung persönlicher Aspekte (Profiling)
- Umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Systematische umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
2. Methodik
Die DSFA folgt der vom Datenschutzbeauftragten bereitgestellten Vorlage und umfasst Beschreibung, Notwendigkeitsbewertung, Risikoanalyse und Maßnahmenplan.
3. Zuständigkeiten
Verantwortlich für die Durchführung ist der Fachbereich, der die Verarbeitung initiiert. Der Datenschutzbeauftragte berät und gibt das Ergebnis frei.
4. Konsultation der Aufsicht
Verbleibt nach Ergreifung der Maßnahmen ein hohes Risiko, ist die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß Art. 36 DSGVO zu konsultieren.
5. Aktualisierung
Bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitung ist die DSFA zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Freigabe-Konfiguration
Noch keine Freigabegruppen angelegt.
Freigaben
Modus: VierAugen (Parallel)Keine Freigabegruppen konfiguriert. Siehe oben „Freigabe-Konfiguration".
Kenntnisnahmen
0 / 0 bestätigtKeine Kenntnisnahmen zugewiesen.
Berechtigungen
Keine expliziten Berechtigungen zugewiesen.
Versionen
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v1Freigegeben 14.08.2025 00:00Andrea Lang„Freigabe erteilt"
Änderungsverlauf
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FreigabeAbgeschlossen 13.08.2025 00:00Andrea Lang · Dokument freigegeben
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FreigabeGestartet 11.08.2025 00:00Andrea Lang · 4-Augen-Freigabe gestartet
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VersionAngelegt 07.08.2025 00:00Andrea Lang · Version 1
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DokumentErstellt 07.08.2025 00:00Andrea Lang · Richtlinie Datenschutz-Folgenabschätzung
Metadaten
- Kapitel
- Sachgebiete / Anweisungen › Datenverarbeitung
- Verantwortlich
- –
- Kategorie
- Richtlinie
- Schlagworte
-
dsfa art35 dsgvo risiko bewertung seed-pack-2
- Sichtbar ab
- 14.08.2025
- Sichtbar bis
- Unendlich
- Prüftermin
- 14.08.2026
- Erstellt
- 07.08.2025 · Andrea Lang
- Geändert
- 27.04.2026 13:27 · Andrea Lang
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